Kennzeichnungspflicht bei der Tour de France
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Alle an der Tour teilnehmenden Fahrer verpflichten sich die ihnen zugeteilte Startnummer sowohl am vorderen Rahmen ihres Fahrrades, als auch beidseitig in Hüfthöhe zu tragen.
Medizinische Versorgung bei der Tour de France
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Für den Fall, dass ein Fahrer medizinischer Hilfe bedarf, ist diese ausschließlich durch das medizinische Fachpersonal des Veranstalters zu leisten.
Pannenhilfe bei der Tour de France
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Grundsätzlich dürfen sich alle Radfahrer während einer Etappe untereinander helfen. Unter Hilfemaßnahmen fallen beispielsweise das gegenseitige Versorgen mit Zubehör, Proviant und Getränken. Das Überlassen eines kompletten Rennrades ist hingegen nur innerhalb einer Mannschaft zulässig.
Streckenvorgabe
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Alle Teilnehmer der Tour müssen sich an die ihnen vorgegebene Strecke während einer Etappe halten. Die Nutzung von anderen Strecken, besonders wenn es sich dabei um Abkürzungen handelt, ist verboten und wird bestraft.
Verhalten an Bahnübergängen
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Das Passieren von Bahnübergängen bei geschlossenen Schranken ist für alle Fahrer ausdrücklich verboten. Bei Missachtung wird der betroffene Fahrer von der Rennleitung ausgeschlossen.
Dopingkontrollen
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Nicht nur bei der Tour de France, sondern auch bei allen anderen Radrennen, die sich über mehrere Tage erstrecken, wird der Etappensieger, der Gesamtführende, sowie mindestens 9 weitere Fahrer auf verbotene Substanzen getestet.
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Zusätzlich dazu müssen alle Fahrer monatlich ihre Blutwerte an den Internationalen Radsport Verband übermitteln. Auch unangekündigte Kontrollen sind zulässig.
Regelwidriges Verhalten
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Fährt ein Fahrer zu lange im Windschatten eines Begleitfahrzeuges, oder lässt sich sogar anschieben oder ziehen, kann dies sowohl mit einer Geldbuße, als auch mit Zeitstrafpunkten geahndet werden.
Verpflegung
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Die Verpflegung der Fahrer ist ab Kilometer 50 (gekennzeichnet durch ein Verpflegungsschild) bis 20 Kilometer vor Ende der Etappe erlaubt.
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